Vergütungskategorien
Im Theaterbereich gibt es sehr unterschiedliche Entlohnungsmodelle und Gagenhöhen. Damit unsere Mitglieder nicht unnötig nachfragen müssen, stellen wir die ungefähre Vergütungshöhe in einem Punktesystem neben den Angeboten dar. Die Angabe der Vergütungshöhe ist ein Pflichtfeld, Angaben hierzu sind aber unverbindlich. Hier die Erklärung, was die einzelnen Punkte bedeuten:
> 5.000/500/50€
- Vorstellungsgagen bzw. Tagesgagen ab 500 Euro, oder*
- monatliche Vergütungen ab 5.000 Euro brutto**
- Stundenlohn ab 50 Euro netto
> 4.000/400/40€
- Vorstellungsgagen bzw. Tagesgagen ab 400 Euro, oder*
- monatliche Vergütungen ab 4.000 Euro brutto**
- Stundenlohn ab 40 Euro netto
> 3.000/300/30€
- Vorstellungsgagen bzw. Tagesgagen ab 300 Euro, oder*
- monatliche Vergütungen ab 3.000 Euro brutto**
- Stundenlohn ab 30 Euro netto
> 2.000/200/20€
- Vorstellungsgagen bzw. Tagesgagen ab 200 Euro, oder*
- monatliche Vergütungen ab 2.000 Euro brutto**
- Stundenlohn ab 20 Euro netto
> 1.000/100/10€
- Vorstellungsgagen bzw. Tagesgagen ab 100 Euro, oder*
- monatliche Vergütungen ab 1.000 Euro brutto**
- Stundenlohn ab 10 Euro netto
Darstellende Künstler*innen und Musiker*innen können für Vorstellungen nicht nach Stundensatz abgerechnet werden. Bei allen Angeboten, deren Vergütung auf Provision oder Einnahmebeteiligung basiert, wähle bitte eine Kategorie, die dem zu erwartenden Stundenlohn/ Vorstellungsgage/ Monatsgehalt entspricht. Liegt die zu erwartende Vergütung unter derjenigen, die in der Kategorie “Eins” angegeben ist, veröffentliche das Angebot bitte nicht als „Arbeit“, sondern als „Bildung“.
* Wenn eine Vorstellungs- bzw. Tagesgage gezahlt wird, gilt diese für die Kategorisierung, und nicht der monatliche Gesamtverdienst oder der zusammengerechnete Stundenlohn. Die Vorstellungsgage bitte bei Anstellung brutto angeben – wenn auf Rechnung gearbeitet wird, bitte netto angeben.
** Bitte alle monatlichen Vergütungen zwecks Vergleichbarkeit auf Vollzeit (40 Std./Woche) umrechnen, und dann erst die Kategorisierung vornehmen.
Bildung
Hier unterscheiden wir drei Vergütungsarten:
vergütet
Ausbildungen, Volontariate und Praktika, für die es eine Vergütung gibt, sowie Angebote, die die Mindestvergütung nicht erfüllen.
kostenfrei
Hospitanzen und Pflicht-Praktika ohne Vergütung
kostenpflichtig
Ausbildungen, Workshops und Unterrichte, für die die Anbieter eine Gebühr verlangen.
- classic-editor-remember:
- classic-editor
- ufaq_order:
- 64
- EWD_UFAQ_Post_Author:
- Janine Thoenelt
- ufaq_view_count:
- 1